Großdemo am 23.April 2016 in Hannover

Aschaffenburger fahren hin. Es sind noch Plätze frei.

Stand 16.04.2016


 

 

 

Anti-TTIP-Kundgebung am 18.04.2015 in Miltenberg

Rede von Bernhard Wühr

 

 

 

Heute ist ein guter Tag!    Es werden noch mehr solche Tage kommen,

an denen die Menschen nach draußen gehen – nicht um zu promenieren,

sondern um zu protestieren.

 Bürgerprotest und Widerstand werden nicht mehr ignoriert oder kriminalisiert werden können, wenn eine dynamische Bewegung daraus wird.

Leider ist das noch ein Wunsch, den wir uns alle selbst erfüllen müssen.

Gestern waren z.B. in Google-News ganze 4 Hinweise zum heutigen weltweiten Protest gegen TTIP zu finden:

Öko-News, Donaukurier (beide Österreich), Sächsische Zeitung und Neues Deutschland).

Miltenberg habe ich allerdings nicht gefunden.

 

Deshalb begrüße ich besonders herzlich alle, die sich heute hier getroffen haben, um etwas in Bewegung zu bringen: nämlich das Recht auf Selbst- und Mitbestimmung. Auf eine echte Demokratie - gegen eine Einwegdemokratie.

 

Beeindruckt von Frankfurt 18.03. und das, was der Öffentlichkeit gezeigt oder vorenthalten wurde, habe ich mir mal die Pressemitteilungen unter die Lupe genommen. Frühmorgens am PC.

 

Dabei ist mir neulich fast die Frühstückszigarette in den Kaffee gefallen.

Ich guck auf´s Datum der Meldung: 9. April - also kein Aprilscherz.

Da stand: „Neuesten Umfragewerten zufolge kommen CDU/CSU auf mehr Wählerstimmen als SPD, Grüne und Linke zusammen!!!

Ein Schiff mit nur einem Kapitän auf der Brücke?

Ein Flugzeug mit nur einem Piloten in der Kanzel?

Sind wir bescheuert? Kann man so dumm sein?

 

Ja man kann – man soll sogar !

 

Politik und Medien bilden hier gefährliche Lügschaften mit dem gegenseitigen

Treueschwur: „ Wir halten sie arm, ihr haltet sie dumm“.

Das hat in Frankfurt beim Massenprotest zur Einweihung der EZB Protzfestung

super funktioniert.

Leider hat sich die Sonnenfinsternis um zwei Tage verspätet, sonst hätte dpa

noch apokalyptischere Bilder liefern können. Aber die Presse hat geliefert, was sie liefern sollte.

Die rund 20.000 Menschen, die friedlich, bunt und mit bemerkenswerten Beiträgen am Nachmittag bei schönstem Sonnenschein auf Römer und Opernplatz demonstriert haben, blieben so gut wie unbeachtet.

Die Saat der Angst vor bürgerlichem Widerstand war ausgebracht – und sie geht auf.

Ich bin noch bei der Morgenlektüre und lese ein paar Klicks weiter:

„Angst vor Krawall: DGB sagt Demo in Lübeck ab. Die Hansestadt erwartet den größten Polizeieinsatz ihrer Geschichte“.

Als ich den Artikel anklicken wollte, kam die Meldung: Die Verbindung wurde durch den Server beendet. Die von Ihnen aufgerufene Adresse... ist zurzeit nicht erreichbar. Passiert mir öfter mal beim Surfen. Die Zeit zum Datenspeichern muss ich halt einplanen.

                                                                  

 

Jedenfalls hatte der DGB in Lübeck einen bunten, friedlichen Protest gegen die Geheimverhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP parallel zu den G7 Demos geplant.

 

Inzwischen war mein Kaffee kalt und die Zigarette im Ascher verglüht.           Das Alles hat bei mir einen faden Beigeschmack hinterlassen.

Bin mal gespannt, was am Montag über unsere Veranstaltung zu lesen sein wird.

 

Gehn wir mal zurück nach Frankfurt.

MAIN-ECHO 19. März 2015:

Überschrift:“ Blockupy Proteste – über 200 Verletzte (dpa)

Titelbild : Frankfurter Skyline von Rauchschwaden verdunkelt.(dpa)

Frankfurt 18.03.

Augenzeugen- wir waren dabei: etwa 20000 Menschen demonstrieren bunt und friedlich gegen Austeritätspolitik und gegen den Machtmissbrauch der EZB.

 

Nicht nur das MAIN-ECHO, sondern überwiegend alle Leitmedien verbreiten unisono identische dpa- Texte, unterlegt mit dpa- Bildern. Nachrichten, die das bürgerkriegsähnliche Chaos vermitteln und den Protest richten sollen.

 

Der eigentliche Protest wurde einfach ausgeblendet.

Es wurde gezielt eine andere Spur gelegt.

Unter objektiver Berichterstattung stelle ich mir etwas anderes vor.

In der Schule ist Abschreiben immer noch verboten!

Es wäre zumindest für Journalisten des MAIN-ECHO kein Problem gewesen, nach Frankfurt zu fahren. Wir hätten sogar die Fahrt spendiert.

 

Wer oder was sollte hier geschützt werden? Die Demokratie, Meinungs-und Pressefreiheit jedenfalls nicht.

Es wurden die Machthaber und Drahtzieher einer höchst demokratiefeindlichen Finanzpolitik verteidigt.

Geschützt wurde eine Parteipolitik, die sich seit Jahrzehnten an der Spitze der Macht abwechselt und sich schon längst vom Volk distanziert hat.

Dem Volk wird dagegen suggeriert, alles sei gut.

Das zu glauben ist kognitive Dissonanz und Ignoranz. Probleme werden ausgeblendet und verleugnet, oder besser einfach geheim gehalten.

Es wird eine Geheimsprache erfunden, wie das die Kinder von Bullerbüh gemacht haben, um unbemerkt ihre Streiche aushecken zu können:

TTIP-CETA- TISA-EZB-IWF, aber auch NSU u.s.w.

Kleine Beruhigungspillen ohne Beipackzettel, die wir schlucken sollen, über deren Nebenwirkung aber nichts wissen dürfen.

Das Volk und sogar Abgeordnete, die darüber abstimmen, sollen nicht wissen, dass TTIP und CETA keine Partnerschaften sind, sondern Triebkräfte sozialer Ungleichheit und Spaltung. Die Vorbereitung der Machtübernahme.

Dieser Krieg ist ein Krieg zwischen Reichtum und Armut.

Wenige transnationale Konzerngeflechte verbreiten das kapitalistische Wertesystem, zementieren ihre gesellschaftliche Vormachtstellung und disziplinieren unwillige Regierungen.

Wir haben doch schon längst amerikanischen Ratingagenturen und Analysten die Bewertung politischer Prozesse und Entscheidungen überlassen.

Und wer glaubt, unsere Umfragewertekönigin vertritt eidesstattlich die Interessen der Bürger, lässt sich Sand in die Augen streuen, wenn er den Kopf nicht eh schon im Sand stecken hat.

Nein, unsere Alternativlose verrichtet ihre Notdurft auf Amtseid und Grundgesetz, wenn sie endlosschleifig fordert. „Wir brauchen mehr marktkonforme Demokratie.“ Hallo, was kümmert die Märkte die Demokratie?

Wir brauchen einen demokratiekonformen Mark!

 

Nein, Mutti wirbt für eine andere Partnerschaft, oder besser, sie unterwirft sich einer Partnerschaft mit einem Partner aus der SM- Szene mit eigenen Foltergefängnissen, mit eigenen Söldnern, die zu Massakern bereit sind, mit grenzenlosen Überwachungspraktiken. Wer nicht devot seinen Interessen folgt,

wird sanktioniert und bestraft. Da gibt es noch viele dunkle Kapitel in der Geschichte dieses transatlantischen Partners. Ich will euch nicht drohnen, aber

Amerika und Europa – das sind gefährliche Liebschaften, die ihre Mitgift fordern.

Amerika, das jedes Jahr Insolvenzverschleppung durch immer mehr Schuldenaufnahme begeht. Ein Land, das viel Geld braucht und dieses nicht nur mit der Druckerpresse, sondern auch mit seiner Rüstungsindustrie und Kriegstreiberei erpressen will, soll ein vertrauenswürdiger Wirtschaftspartner sein?

Nein, Amerika ist kein Beschützer, sondern ein Dealer, der Prostituierte zum Anschaffen sucht, Frau Merkel!

Was haben die gegen dich in der Hand, mit dem sie dich erpressen?

Gibs zu, das war doch bestimmt nicht Alles auf deinem Handy.

 

Ich krieg immer noch Gänsehaut, wenn ich an die Umfragewerte denke, und wünsche mir, es könnte doch ein verspäteter Aprilscherz sein.

Aber die Quote der Deutschen, die sich Shades of Grey reinzieht, dürfte der von

CDU/CSU- Wählern entsprechen.

Das ist höchst bedenklich!

 

Aber vielleicht haben ja auch Viele die Osteransprache von Franziskus empfangen, in der er aufruft, dieser Wirklichkeit entgegen zu treten, Keine Angst davor zu haben und sich nicht selbst zu verschließen.

Nicht vor dem zu fliehen, was wir nicht verstehen, sondern die Wahrheit ein zu fordern. Nicht vor Schwierigkeiten die Augen zu verschließen, sie nicht leugnen.

 

Dazu müssen Lügen enttarnt werden und Wahrheiten offengelegt werden.

Vielen Dank an alle Wistleblower !

 

Raus aus bequemen Sicherheiten und Gewohnheiten, mahnt Franziskus.

Trägheit und Gleichgültigkeit gilt es zu überwinden und ausgetretene Pfade müssen verlassen werden.

 

Das tun wir heute gemeinsam.

Lassen wir uns weder dumm, noch arm halten!

Lasst uns neue Wege des Ungehorsams finden.

Kündigt z.B. einfach mal Zeitungen, die euch verarschen.

Schaltet mal für einen Monat die Fernseher aus – da gehen die Quoten

ratzfatz in den Keller.

Redet mit euren Freunden, Partnern Kindern und Nachbarn nicht nur übers Wetter oder über Fußballergebnisse – das bringen die Nachrichten im Radio, jede halbe Stunde in 5 Minuten das Wichtigste vom Tage.

 

Wir sind Menschen keine Lemminge oder gar eine Ware!

 

Und noch was:

 

Ja, ich bin bekennender Frühaufsteher.

Ich höre gerne die Vögel singen - und was sonst noch alles verpfiffen wird.

Heute ca. 5 Uhr am PC mit Kaffee und Frühstückszigarette:

 

Spiegel online: Nach geheimen Dokumenten aus den USA, die dem Spiegel und dem Internetportal „The Intercept“ vorliegen, veranschaulichen die streng geheimen Unterlagen (ganz besonderen Dank an euch Wistleblower), so detailliert wie nie zuvor, wie Washington den in Teilen völkerrechtswidrigen

„Krieg gegen den TERROR“ organisiert.

Von Ramstein wird das Signal übermittelt, das den Drohnen befiehlt, was sie tun sollen. Die Bundesregierung soll davon seit Jahren wissen!

Ohne Ramstein wäre Obamas Drohnenkrieg unmöglich.

Deutschland macht sich strafrechtlich der Beihilfe und Mittäterschaft beim Mord schuldig.

 

Weiter in einem anderen Artikel, worin sich Obama in die Politik Griechenlands fordernd einmischte, lobt er Angela Merkel als „ eine großartige Freundin und großartige Verbündete“ - nicht nur artig sondern sogar großartig!

 

Angie, ich will dein Handy gar nicht mehr! Jetzt werden mir dein Doppelleben und deine Doppelmoral klar:

Du bist eine SUB ! - eine Sub ist eine Sklavin, die gehorchen muss . Was zu Ihren Aufgaben gehört, ist in einem Vertrag geregelt.

 

Mein Kaffee ist immer noch heiß.

 

An alle, die Wahrheiten entdecken und aufzeigen:

 

Lasst euch eure Meinungen nicht als Verschwörungstheorieen darstellen.

Die größte Verschwörung ist die, wenn Politiker behaupten, es gäbe keine Verschwörung unter den Regierungen.

 

Abschließend noch ein Hinweis an die abschreibende Zunft:

Bevor ihr einige meiner Zitate wieder aus dem Kontext reißt.

Ich werde meine Worte auf die Friedenstrommlerhomepage stellen-

zum Abschreiben.

 

Danke für´s Zuhören.          Wehret und mehret euch!

 

 

Anti-TTIP-Kundgebung am 18.04.2015 in Miltenberg

Rede von Ludwig Stauner


 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Kolleginnen und Kollegen,

heute habe ich als ein Beschäftigter in der katholischen Kirche, so scheint es beim Thema STOP TTIP, ein leichtes Spiel.

Viele von Ihnen und Euch haben wahrscheinlich eine eher distanzierte Haltung gegenüber Kirchen. Auch ich habe manche Kritikpunkte, doch bei unserem Thema erlebe ich ständig Überraschungen:

Seit Monaten lese ich, dass eine Reihe von kirchlichen Spitzengremien kritische und scharfe Worte und Warnungen aussprechen; dazu gehören die Deutsche Bischofskon-ferenz, Professoren der Jesuitenhochschulen, die Laienverbände wie z.B. der Bundes-verband der KAB und sogar die morgige Ausgabe des Würzburger Sonntagsblatts:

Das Spannende vom Bericht in der Ausgabe der Bistumszeitung für morgen ist für mich, dass der Sprecher der US-Amerikanischen Bischofskonferenz, Bischof Oscar Cantu, vor der Kath. Nachrichtenagentur wörtlich folgendes gesagt hat:

„Die Leute haben ein Recht darauf, zu erfahren, in welcher Weise sie betroffen sein werden. …Transparenz sei (zweitens) unabdingbar, denn es gehe um die Würde und Anliegen aller Menschen, nicht nur derer, die auf einen Profit hoffen.“ … Zudem sei es drittens „wichtig, dass die Armen einen Platz am Verhandlungstisch haben“, denn wenn das nicht beachtet wird „sei zu befürchten, dass zwei so starke Handelsblöcke wie Europa und die USA nur ihre eigenen Interessen sähen.“ (Sonntagsblatt, Ausgabe Nr. 16, Seite 8) Es ist also die Rede von „Transparenz und Würde“ und von „den Armen anstatt von Eigeninteressen“. Das alles müsste Beachtung finden; es ist in den aktuellen Vorberei-tungspapieren nicht ersichtlich.

– Auch deswegen und aus manch anderen Gründen sind wir an vielen Orten in Bündnissen STOP TTIP aktiv.

- Gestern erfuhr ich sogar, dass sich der Bundesvorstand der KAB an der Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das CETA-Abkommen beteiligt. – Eine solche Ent-schiedenheit halte ich für bedeutsam, um ein öffentliches Gegengewicht angesichts der geheimen Klüngelei zu setzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nur wenige Tatbestände möchte ich hier und heute unterstreichen:

1. Das Verhandeln ohne Offenlegungen und entsprechender Transparenz macht uns allen offenbar, wie zwischen Vertretern von Wirtschaft und Politik Bevölkerung umgangen wird und wie offensichtlich ökonomische Vorherrschaftsinteressen politische Regelungen mehr denn je beeinflussen und beherrschen wollen.

Da kann es nur heißen: Wir empören uns und stehen auf!

2. Der jetzige Stand der Planungen zeigt, dass weder ein sozialer Ausgleich im Wirtschaf-ten, noch die Schonung der Umwelt und in der Folge auch nicht der Frieden in der Welt beachtet werden.

Da kann es nur heißen: Wir empören uns und stehen auf!

3. Die aktuellen Planungen zum Freihandel TTIP verfolgen einen Marktradikalismus, in denen Unternehmen ganze Staaten künftig knebeln und aushebeln können. (Denkt nur an die geplanten privaten Schiedsgerichte.) In einem solchen Vorgehen gehören die Verlierer der ärmeren Länder zum System wie ein Abfallprodukt.

Liebe Freundinnen und Freunde,

Da kann es nur heißen:  Wir empören uns und stehen dagegen auf!

 

Zum Schluss will ich Euch und Ihnen noch eingestehen, dass ich nicht weiß, warum die meisten Völker der EU-Länder in einen politischen Dämmerschlaf versunken sind. … Haben Menschen in Osteuropa resigniert? Sehen diese keine Alternative mehr zur ungebändigten Marktwirtschaft, die viele Menschen knechtet und Verlierer, Enttäuschte und Arme produziert? Wenn wir Handelsbeziehungen nicht gerechter gestalten, sehe ich dass sich mit strammen Schritten einen neuer Nationalismus entwickelt, an dessen Ende vielleicht nur noch wenige entsetzt aufschreien werden „Gott möge das Schlimmste verhindern“. – Doch bereits WIR hätten das Schlimme verhindern können, wenn wir nachgedacht und unseren Volksvertretern in der Politik entschieden Druck gemacht hätten. – Um das weitere Auseinanderklaffen der Völker zu stoppen, kann es hier und heute nur heißen:

Wir empören uns und stehen auf!

Ich danke Euch.

Ludwig Stauner 

Betriebsseelsorger für KAB-Untermain

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Demokratie erhalten - Stop TTIP" Gründungsversammlung des Bündnisses am 6. November 2014 in Aschaffenburg

Folgende Organisationen und Parteien sind Mitglieder:

Bernhard Schmitt (ÖDP) (Sitzungsleitung)
Niklas Wagener (GRÜNE Jugend) (Protokoll)
Andreas Stübbe
Klemens Gieles (DGA21)
Peter Diehl
Karin Diehl
Wolfgang Helm (KI)
Mechthild Schößler (GRÜNE)
Reinhard Frankl (GEW, attac, DGB)
Georg Liebl (Die LINKE)
Christine Appel (Die LINKE)
Jutta Koch
Philipp Przynitza (GEW)
Thorsten Grimm
Dorothea Litzba (Friedenstrommler)
Christine Körner
Karl-Ernst Aulbach (Friedenstrommler)
Ludwig Stauner (KAB, Betriebsseelsorge)
Thomas Mütze (GRÜNE)
Hr. Curtis (AB jetzt RICHTIG mobil e.V.)
AlfredStreib(ÖDP)

BUND Naturschutz KG Aschaffenburg

Das Bündnis ist offen für weitere Mitglieder/auch Einzelmitglieder.

 

 

 

 

 

TTIP war wohl erst der Anfang - das neue Geheimabkommen TISA droht die Privatisierung unseres Trinkwasser voranzutreiben und die Weitergabe unserer Bankdaten an die USA zu erlauben! Doch gemeinsam können wir die Verhandlungen noch aufhalten!
Das Dienstleistungsabkommen TISA wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Insider berichten, dass es die Privatisierung von Wasser und Strom erleichtern und der Datenschutz dadurch regelrecht ausgehebelt werden würde. Wegen der massiven Proteste ist TTIP inzwischen ins Wanken geraten und die Verhandlungsführer tun alles, um eine ähnliche Protestwelle für TISA zu verhindern -- doch mit einer riesigen Petition vor der nächsten Verhandlungsrunde Anfang Februar können wir Ihnen gemeinsam einen Strich durch die Rechnung machen!
Noch ist TISA in der Öffentlichkeit nicht bekannt - lasst uns das jetzt ändern! Unterzeichnen Sie jetzt die Petition für einen Stopp der TiSA-Verhandlungen und leiten Sie diese E-Mail weiter, um die Verhandlungen ans Licht zu bringen!

https://secure.avaaz.org/de/stoppt_tisa/?bsrBnbb&v=51571

 

 

 

 

 

 

 

TTIP vor Ort

Folgen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft für Bundesländer und Kommunen

Eine ausgezeichnete Analyse dessen unter

http://blog.campact.de/wp-content/uploads/2014/09/Campact_TTIP_vor_Ort.pdfTTIP vor Ort

 

 

Bündnis gegen TTIP und CETA zieht vor den Europäischen Gerichtshof

September 19th, 2014

Europäische Bürgerinitiative startet selbstorganisiert

Pressemitteilung vom 19.09.2014TTIP vor OrtBürgerinitiative zu TTIP und CETA durch die Europäische Kommission einzulegen. Die Organisatoren kündigten außerdem an, dass die Europäische Bürgerinitiative wie geplant durchgeführt werde, auch ohne Anerkennung durch die EU-Kommission.

„Die juristischen Argumente, mit denen die Kommission die Ablehnung unserer Bürgerinitiative begründet, sind unserer Auffassung nach falsch. Das werden wir vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten“, erklärt Michael Efler, Mitglied des Bürgerausschusses der Initiative. Anders als von der Kommission behauptet, könne diese sich auch auf das Verhandlungsmandat zu TTIP und CETA beziehen. „Wir werden vor dem Europäischen Gerichtshof dafür streiten, dass internationale Handelsabkommen in Zukunft nicht mehr im Geheimen und ohne jede Interventionsmöglichkeit verhandelt werden. Es darf nicht sein, dass das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit nach Geheimverhandlungen, auf die wir Bürger keinerlei Einfluss haben, vor vollendete Tatsachen gestellt werden“, so Efler weiter.

„Wir werden unseren Protest nicht einstellen, nur weil die EU-Kommission durch eine unbegründete und eindeutig politisch motivierte Ablehnung Zeit gewinnen möchte“, erklärt Karl Bär, Mitglied im Steuerungskreis der Europäischen Bürgerinitiative. „Demokratie entsteht aus gesellschaftlicher Einmischung und Teilhabe an politischen Prozessen und ist nichts, was uns von Brüssel aus gewährt werden müsste“, betont Bär. “Die Europäische Bürgerinitiative wird demnach selbstorganisiert starten. Die Europäische Kommission versucht den Protest zu ignorieren – das wird ihr nicht gelingen.”

Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte angekündigt, sich für mehr Transparenz und demokratische Teilhabe bei den Freihandelsgesprächen einzusetzen. „Es liegt nun an Herrn Juncker, seinen Worten Taten folgen zu lassen und die Fehlentscheidung der scheidenden Kommission zu revidieren“, sagt Bär. „Statt im Geheimen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg zu operieren und sich damit demokratischen Prozessen zu entziehen, muss die EU-Kommission endlich akzeptieren, dass die Menschen in Europa keine Freihandelsabkommen mit Investitionsschutz und einer möglichen Absenkung von Standards wollen und brauchen.“
 

 

 

 

 

 

 

TTIP mit GG nicht vereinbar!

Rechtsgutachten siehe Folgendes



TTIP UND DAS DEUTSCHE GRUNDGESETZ .
Text von Axel Flessner
Warum das GG?

Das zurzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) steht
im politischen Gegenwind – aus der Sicht von Mehr Demokratie (MD), weil es die
Demokratie und den Rechtsstaat bedroht. MD beteiligt sich daher mit gutem Grund am
politischen Widerstand. Michael Efler und Roman Huber haben dies ausführlich dargestellt.            

Mit den Stichworten „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ kommt aber auch das deutsche
Grundgesetz (GG) ins Spiel. Denn an der Entstehung des Abkommens werden notwendig
deutsche Staatsorgane beteiligt sein. Zwischen der EU-Kommission und manchen
Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist noch streitig, ob die EU das Abkommen
allein abschließen kann oder, weil es Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berührt, auch die
Mitgliedstaaten es ratifizieren müssten. Wenn die EU die Alleinzuständigkeit hat,
beschließen es der Rat der EU und das Europäische Parlament (EP). Im Rat übt der
Vertreter der Bundesregierung Deutschlands Stimmrecht aus. Er ist dabei an das GG
gebunden und darf deshalb keinem die Bundesrepublik verpflichtenden Abkommen
zustimmen, das dem GG widerspricht. Wenn auch die Mitgliedstaaten zu beteiligen sind,
haben (nach der Abstimmung im Rat und im EP) für Deutschland der Bundestag und der
Bundesrat das letzte Wort. Auch sie unterliegen hierbei dem GG. Man sollte deshalb planen,
den Widerstand auch auf die rechtliche Ebene, letztlich an das Bundesverfassungsgericht
(BVerfG) zu tragen, wie MD es mit seiner „Bürgerklage“ gegen die europäische
„Rettungspolitik“ gerade eindrucksvoll getan hat. Im Folgenden skizziere ich die
verfassungsrechtlichen Ansatzpunkte.

Das Abkommen

TTIP soll vor allem die „nichttarifären“ staatlichen Handelshemmnisse, also nicht nur die
Zölle, zwischen dem amerikanischen und dem europäischen Wirtschaftsraum abbauen.
Dafür werden den Staaten bestimmte Pflichten auferlegt, besonders auch zum
„Investitionsschutz“, und den Unternehmen und Investoren wird das Recht eingeräumt, die
Staaten wegen Verstößen gegen solche Pflichten vor eigens dafür gebildeten


1 Efler/Huber, TTIP und die Demokratie – Wo ist das Problem? (hrsg. von Mehr Demokratie, Stand:
18.2.2014); Huber, Das geheim verhandelte Freihandelsabkommen TTIP gefährdet die Demokratie, in:
mdmagazin – Zeitschrift für Direkte Demokratie, Ausgabe 2/2014, S. 5.   

Schiedsgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Geplant (und in solchen Abkommen nicht.
unüblich) sind
•            eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung („Nichtdiskriminierung“) von Ausländern mit
            Inländern,
•            ein Verbot entschädigungsloser Enteignungen,
•            eine Verpflichtung zur „gerechten und billigen Behandlung“ („fair and equitable
            treatment“) der vom Abkommen geschützten Personen und Unternehmen.

Die wunden Punkte

Die Verpflichtung eines Staates zur Gleichbehandlung       und das Verbot der
entschädigungslosen Enteignung sind für Deutschland kein Problem. Sie gelten auch nach
dem GG (Art. 3 und 14), und zwar auch für Ausländer. Auch Gesetze können gegen die
Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstoßen, wenn sie das Eigentum sachwidrig regeln.
Problematisch ist die zusätzliche Verpflichtung zur gerechten und billigen Behandlung. Für
sie gibt es kein Gegenstück im GG, und ein ganz wunder Punkt wird berührt durch das
Klagerecht von Unternehmen und Anlegern wegen von ihnen behaupteter Verstöße gegen
die genannten Pflichten bei nichtstaatlichen Schiedsgerichten. Unter den folgenden
Gesichtspunkten sind sie verfassungsrechtlich angreifbar.

Staatsgewalt unter Fremdbestimmung

Nach Artikel 20 Absatz 3 GG ist die Gesetzgebung „an die verfassungsrechtliche Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“, an
mehr aber nicht! Vielmehr betont das BVerfG immer wieder, besonders in den Urteilen zur
europäischen Integration („Maastricht“ usw.), dass der deutschen Staatsgewalt, die sich an
das GG und die Gesetze hält, im übrigen ihre volle Handlungsfreiheit belassen werden
muss. Das ist einerseits eine Sache der Souveränität. Das GG begründet die Bundesrepublik
als unabhängigen Staat, also mit niemandem über sich. Die deutschen Staatsorgane dürfen
sie nur insoweit an fremden Willen rechtlich binden, als das GG es selbst vorsieht, so an die
europäische Integration (Art. 23 GG), an „zwischenstaatliche Einrichtungen“, kollektive
Sicherheitssysteme (NATO!) und an Schiedsgerichte „zur Regelung zwischenstaatlicher
Streitigkeiten“ (Art. 24 GG). Die Freiheit von Fremdbestimmung wird aber auch durch das
demokratische Prinzip gefordert (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG), da der deutsche Staat seine
Legitimität nur aus der Verfassung und vom Volk durch Wahlen und Abstimmungen erhält.
Es wäre undemokratisch, den deutschen Staat an Rechtsregeln zu binden, die ohne Stütze

im GG für ihn geschaffen wurden und die hinausgehen über das, was nach dem GG und den.
Parlamentsgesetzen für ihn verbindlich ist.
Eine ausdrückliche, gegen den Staat einklagbare Verpflichtung des Gesetzgebers zur
gerechten und billigen Behandlung der Bürger, die über die Beachtung der Grundrechte und
der Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates hinausgeht, kennt das GG nicht. Das
TTIP stellt sie aber zugunsten ausländischer individueller Investoren ausdrücklich auf, sie
gibt ihnen ein vom deutschen Staat unantastbares „Grundrecht auf ungestörte
Investitionen“. 2 Jeder ausländische Investor, dem ein neues deutsches Gesetz oder eine
Behördenentscheidung, auf welchem Gebiet auch immer, unbequem wird, könnte der
Bundesrepublik vorwerfen, sie behandele ihn ungerecht und schulde Entschädigung wegen
einer Entwertung seiner Investition, selbst wenn der Gesetzgeber oder die Behörde alle nach
dem GG und dem Verwaltungsrecht bestehenden Bindungen beachtet hat und deshalb vor
deutschen Gerichten nicht angreifbar wäre. Was allein diese Drohung für die
Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers und der Behörden bedeuten kann, kann man sich
vorstellen. Hinzu kommt die Auswirkung einer tatsächlichen Verurteilung des Staates zur
Entschädigung. Sie schafft eine Verbindlichkeit des Staates ohne Zustimmung des
Parlaments und verletzt damit die Haushaltshoheit des Bundestages oder eines
Landesparlaments.
Mit unerwarteter Entschädigungshaftung kann der deutsche Staat allerdings auch nach
dem GG konfrontiert werden, wenn ein Gesetz oder eine Behördenentscheidung von den
Gerichten nach Artikel 14 GG als entschädigungspflichtige Enteignung eingestuft wird oder
wenn ein rechtswidriges Handeln der Behörden den Staat haftbar macht (Art. 34 GG). Hier
könnten sich der Gesetzgeber und die Behörden aber vorher auf die im GG und den
Gesetzen enthaltenen Regeln und die dazu ergangene Rechtsprechung der deutschen
Gerichte einstellen, notfalls auch bewusst ein Rechtsrisiko in Kauf nehmen. Bei einer
konturenlosen internationalen Blankettklausel über „gerechte und billige Behandlung“ und
ihrer Anwendung durch ein internationales Schiedsgericht können sie das nicht. Der
deutsche Staat wird vielmehr einer unberechenbaren, seinen Haushalt belastenden
Fremdbestimmung ausgeliefert.

Ausschluss des Rechtswegs 

In Artikel 19 Absatz 4 GG steht die sogenannte Rechtsweggarantie: „Wird jemand durch die
öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine
andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.“ Diese
Garantie gilt auch für Ausländer. Die Schiedsklausel in dem Abkommen für Kläger aus dem

Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung 22.4.2014, S. 4.

Ausland soll dies aber gerade ausschließen; das vorgesehene Schiedsgericht ist allein.
zuständig. Das ist mit der Rechtsweggarantie eindeutig nicht vereinbar. Ausländischen
Unternehmen und Investoren darf ihr Recht, den deutschen Staat bei den deutschen
staatlichen Gerichten zu verklagen, nicht genommen werden.

Fremde Richter

Die Garantie des Rechtswegs hat aber einen Effekt auch zugunsten des deutschen Staates.
Er braucht sich wegen der Ausübung seiner Hoheitsmacht (Gesetzgebung, Regierung,
Verwaltung) nur bei deutschen Gerichten, nicht auch bei außerdeutschen Gerichten zu
verantworten. Auch das folgt eigentlich schon aus der vom GG umschriebenen Souveränität
der Bundesrepublik und aus dem Demokratieprinzip, denn auch die deutschen Gerichte sind
“nur“ an die Verfassung und die demokratisch beschlossenen Gesetze gebunden. Die
internationale Schiedsgerichtsbarkeit, die Artikel 24 GG der Bundesrepublik erlaubt, betrifft
nur Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, nicht auch Ansprüche von Personen und
Unternehmen des Privatsektors gegen den deutschen Staat, und sie hat es meistens auch
nicht mit Geldforderungen der Staaten untereinander, sondern mit außenpolitischen
Streitfragen zu tun.
Den deutschen Staat wegen seines hoheitlichen Handelns der Schiedsklage von Privaten
auszusetzen ist etwas ganz anderes als ihn vor einem Schiedsgericht mit einem anderen
Staat streiten zu lassen. Staaten, die miteinander streiten, haben es jederzeit in der Hand, ob
und mit welchem Ziel sie den Streit überhaupt gerichtlich führen oder ihn lieber diplomatisch
regeln und wie weit und wie lange sie das Gerichtsverfahren betreiben wollen. Bei der Klage
eines Privaten sieht der Rechtsstreit ganz anders aus. Der private Kläger braucht auf das
unverrückbare Nebeneinander der im Streit befindlichen Staaten keine Rücksicht zu
nehmen, diplomatisch vorgehen muss er nicht und kann er oft auch nicht. Das Abkommen,
das den begünstigten privaten Unternehmen und Anlegern Klagerechte bei Schiedsgerichten
gegen andere Staaten gibt, ist wie ein Abkommen zwischen Nachbarn, die auch
vereinbaren, nach Abschluss des Abkommens ihre Hunde auf beiden Grundstücken frei
laufen zu lassen; wenn dann der Hund des einen den anderen Nachbarn (oder dessen
Hund) anfällt, kann keiner der Nachbarn noch eingreifen. Mit einer gesetzlich oder
staatsvertraglich konzedierten solchen Schiedsgerichtsbarkeit gegen sich für Private geben
die Staaten ihren Vertrag und ihren möglichen Streit über seinen Inhalt aus der Hand. Dafür
enthält das GG keine Ermächtigung.
Ein Klagerecht von privaten Investoren gegen Staaten bei einem Schiedsgericht wird
allerdings gewährt in dem „Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten“ von 1965, mit dem ein „Zentrum zur

Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ bei der Weltbank in Washington eingerichtet wurde;          3 Deutschland ist dem Übereinkommen 1969 beigetreten.       

4 Das Zentrum ist jedoch nur
zuständig, wenn ein Vertragsstaat und ein Angehöriger eines anderen Vertragsstaats.
schriftlich eingewilligt haben, ihren Rechtsstreit aus einer Investition dem Zentrum zu
unterbreiten (Art. 25 des Übereinkommens). Das Übereinkommen setzt also die freiwillige
Zustimmung des Vertragsstaates zu einem konkreten Schiedsverfahren voraus und ist
deswegen für sich genommen nach dem GG noch unbedenklich. Das TTIP soll dagegen die
EU und ihre Mitgliedstaaten verpflichten, sich mit jedem beliebigen amerikanischen Investor
auf ein Schiedsverfahren über jeden denkbaren Investitionsstreit einzulassen. Das zu
akzeptieren ist jedenfalls der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Verfassungsrecht
nicht erlaubt.
Das ICSID-Abkommen wird allerdings in der Praxis so ausgelegt, dass das
Einverständnis des Staates nach Art. 25 des Abkommens schon in dem
Investitionsschutzabkommen gesehen werden kann, mit welchem er ein Klagerecht für alle
Investoren aus dem anderen Vertragsstaat begründet hat. Das ist aber eine für die
Schiedsgerichtsbarkeit befremdliche Auslegung. Die Schiedsvereinbarung setzt in der Regel
voraus, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien schon besteht, aus
dem schiedsbedürftige Ansprüche entstehen können, so etwa § 1029 der deutschen
Zivilprozessordnung, die internationalen Standard wiedergibt. Dass jemand einem noch ganz
unbestimmten Personenkreis ein Schiedsangebot macht, das dann von jedem, der die
Voraussetzungen erfüllt, angenommen werden kann (hier: von den Investoren aus dem
anderen Vertragsstaat), passt nicht zu den Schutzvorkehrungen gegen unbedachte und
grenzenlose Preisgabe von staatlichem Rechtsschutz, die das Schiedsrecht überall sonst
aufstellt. Die dem widersprechende herrschende Auslegung des Abkommens ist
offensichtlich interessengeleitet, denn nach Art. 41 des Abkommens entscheidet das
angerufene Schiedsgericht selbst über seine Zuständigkeit. Die Schiedsrichter, einmal
eingesetzt, und die juristischen Kreise, die das ICSID-System pflegen und stützen, werden
nicht geneigt sein, den Anwendungsbereich des Systems zu schmälern. Wenn die
Bundesrepublik sich gegen diese Auslegung aber nicht wehren kann, treffen das ICSID-
Abkommen alle verfassungsrechtlichen Rügen, die man gegen das TTIP selbst erheben
kann.

Inländerdiskriminierung

Freihandels- und Investitionsschutzabkommen haben den Zweck, die Bürger und
Unternehmen der Abkommensstaaten gegen Handelshemmnisse im

3    International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID).
4    BGBl. 1969 II, S. 371.

abkommensgebundenen Ausland zu schützen. Für den Schutz der Bürger in ihrem eigenen.
Heimatstaat sind sie nicht da. Deutsche Bürger und Unternehmen können sich also gegen
Deutschland nicht auf das Abkommen berufen, also etwa auf die Pflicht zur gerechten und
billigen Behandlung und den Zugang zu einem Schiedsgericht, wohl aber können es
ausländische Bürger und Unternehmen. Das ist eine den Grundgedanken solcher
Abkommen eigentlich widersprechende Ungleichbehandlung der Inländer gegenüber den
Ausländern – „Inländerdiskriminierung“.
Inländerdiskriminierung verstößt gegen das Gleichheitsgebot des GG (Art. 3). Sie ließe
sich nicht dadurch vermeiden, dass das Abkommen auch die deutschen Bürger in seine
Wohltaten einbezieht. Dann wäre zwar die Diskriminierung gegenüber den Ausländern
beseitigt, aber eine neue Ungleichheit geschaffen, nämlich zwischen den deutschen Bürgern
und Unternehmen, die das Abkommen mit den Ausländern gleichbehandelt, und den
anderen deutschen Bürgern und Unternehmen, die mit ihren Investitionen von vornherein
nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens fallen und deshalb gegen ihren
Staat nur den Schutz des deutschen Rechts, nicht auch den gesteigerten Schutz des
Abkommens beanspruchen können.
Man kann es deshalb drehen und wenden, wie man will: TTIP verstößt auch deshalb
gegen das GG, nämlich gegen Artikel 3, weil es die Bundesrepublik zur
Inländerdiskriminierung zwingen soll.

Selbstermächtigung der EU

Das BVerfG hat es nunmehr (in den Urteilen zu den EU-Verträgen) oft genug
ausgesprochen: Die EU kann sich nicht selbst neue Kompetenzen schaffen; eine
Erweiterung ihrer Kompetenzen ist nur durch eine Änderung der Europäischen Verträge
möglich, und über diese bestimmen die Mitgliedstaaten durch ihre Parlamente und
Regierungen. Hält die EU sich daran nicht, können ihre aus der vorgegebenen
Kompetenzordnung „ausbrechenden“ Rechtsakte vom BVerfG abgewehrt werden.
Den Schutz gegen staatliche Handelshemmnisse, den das Abkommen bieten soll,
verspricht es für alle Politikbereiche, auf denen ein Staat durch seine Gesetze und Behörden
den Investoren Verdruss bereiten kann, sei es durch Steuern, Beihilfen an Konkurrenten,
Wirtschaftsförderung für andere Branchen, Regelungen zu Sozialversicherung, Arbeitsrecht
und Verbraucherschutz, durch Umweltauflagen, Sicherheitsstandards, Gewerbepolizei,
Kapitalmarktregulierung bis hin zu Rechtsregeln im Schul-, Wissenschafts- und
Kulturbereich. Die EU ist jedoch nur für einzelne Politikbereiche zuständig. Ein
amerikanischer Investor, vielleicht auch die Vereinigten Staaten selbst, könnten aber mit
TTIP die Bundesrepublik vor ein Schiedsgericht bringen zum Beispiel mit der Behauptung,

ein neues Steuergesetz sei eine „ungerechte und unbillige Behandlung“ einer Investition.
oder Marktaktivität in Deutschland, und die Bundesrepublik könnte dann von dem
Schiedsgericht unter Umständen tatsächlich zur Entschädigung verurteilt werden. Die EU hat
aber evident keine Kompetenz zur Besteuerung, weder zur Einführung eigener Steuern noch
zur Bewertung der Steuern in Mitgliedstaaten, soweit diese nicht gegen bestehendes EU-
Recht verstoßen, noch zur Aufstellung von allgemeinen Gerechtigkeitskriterien für die
Besteuerung. Das Abkommen der EU, das solches aber, ausgeführt durch die
Schiedsgerichte, für das Steuerrecht vorsieht, wäre eine klare Überschreitung des der EU
durch die EU-Verträge gesetzten Kompetenzrahmens, es wäre die Anmaßung einer
Regelungskompetenz, welche die Mitgliedstaaten ihr bisher bewusst vorenthalten.
Die Anmaßung wird noch grundsätzlicher dadurch, dass die EU mit TTIP die
Mitgliedstaaten vor internationale Schiedsgerichte bringen will. Ein Kernelement der
Souveränität ist nach ganz herrschender Auffassung, dass der einzelne Staat sich für sein
hoheitliches Handeln nicht vor fremden Gerichten verantworten muss. Das von der EU
abgeschlossene TTIP würde dagegen die EU selbst und ihre Mitgliedstaaten gerade dazu
zwingen. Der EU fehlt dafür elementar die nötige Rechtsmacht. Ihre Außenkompetenz
berechtigt sie zum Abschluss von Freihandels- und Investitionsschutzverträgen, jedoch nicht
zur Auslieferung ihrer selbst und der Mitgliedstaaten an internationale Schiedsgerichte, bei
denen Personen und Unternehmen des Privatrechts gegen hoheitliches Handeln der EU und
der Mitgliedstaaten klagen können. Solche Schiedsgerichte sind für den Abschluss und die
spätere Einhaltung dieser Abkommen nicht notwendig. Es geht auch anders – nämlich mit
Schiedsgerichten nur zwischen den Parteien des völkerrechtlichen Vertrages selbst – wie
zum Beispiel das System der Streitbeilegung der Welthandelsorganisation WTO es zeigt,
das vollkommen ohne private Klagerechte auskommt, und auch die Schiedsgerichtsbarkeit
über Investitionsstreitigkeiten bei der Weltbank (IDSIC) 5  setzt für die Klage des privaten
Investors jedenfalls das Einverständnis des angegriffenen Staates voraus.
Die Gerichtspflichtigkeit der Mitgliedstaaten nach TTIP wäre also ein klarer Eingriff der EU
in die Souveränität der Mitgliedstaaten. Er würde die Souveränitätsverhältnisse zwischen der
EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellen. Nicht die EU verfügt über das Maß der
Souveränität der Mitgliedstaaten, sondern die Mitgliedstaaten haben ihr durch die
Europäischen Verträge einzelne Hoheitsrechte übertragen, mehr aber nicht. Ein Abkommen
der EU, das die Mitgliedstaaten zwingt, sich vor einem internationalen Schiedsgericht für ihr
hoheitliches Handeln gegenüber privaten Personen und Unternehmen zu rechtfertigen, wäre
ein klarer „Ausbruch“ der EU aus diesem von den Europäischen Verträgen errichteten
System. Die Bundesrepublik dürfte ihm auch nach ihrem eigenen Verfassungsrecht nicht

5  Siehe bei Fußnote 3.
zustimmen; dieser Souveränitätsverzicht wäre weder nach Artikel 23 GG noch nach Artikel.
24 GG zulässig.

Wer kann sich wehren?

Wenn die Bundesregierung im Rat der EU oder der Bundestag im Rahmen einer
vorgeschriebenen Mitwirkung dem Abkommen zustimmt, kann jeder einzelne Bundesbürger
dagegen mit der Verfassungsbeschwerde vorgehen. Denn die rechtliche und gerichtliche
Bindung über potentiell alle Politikbereiche, die das Abkommen dem deutschen Gesetzgeber
auferlegen soll, und die Kompetenzanmaßung der EU, die ihn an eigener Gesetzgebung
hindern und wegen doch beschlossener Gesetze vor internationale Schiedsgerichte bringen
soll, beschädigen auch das Wahlrecht, das die Bürger nach Artikel 38 GG haben; es ist
umso weniger wert, je weniger der Bundestag zu sagen hat, und die Aushöhlung des
Wahlrechts berechtigt jeden Bürger zur Verfassungsbeschwerde beim BVerfG.
Mit der Verfassungsbeschwerde können auch vorbeugend Verbote von
Gesetzgebungsakten beim BVerfG erwirkt werden. So könnte der Bundesregierung vom
BVerfG verboten werden, dem Abkommen im Rat der EU zuzustimmen, sobald die EU-
Kommission es dem Rat und dem EP zur Entscheidung vorgelegt hat. Falls das Abkommen
(als ein „gemischtes“ Abkommen) auch einer Zustimmung des Bundestages (und des
Bundesrates) bedürfte, könnte man zunächst gelassen sein; es würde genügen, dem
Bundespräsidenten die Unterzeichnung, Verkündigung oder Hinterlegung des deutschen
Zustimmungsgesetzes zu verbieten. Falls aber die EU allein zuständig ist, kann es nach
erfolgtem Vorschlag der EU-Kommission im EU-Rat plötzlich recht schnell gehen. Schon
ausverhandelt ist und kurz vor der Unterzeichnung steht überdies ein ähnliches Abkommen
mit Kanada („CETA“), das als Muster auch für TTIP dienen soll. Eine rechtzeitige
Vorbereitung auf den Ernstfall wäre also notwendig.        

Axel Flessner
Univ.Prof. i.R., Dr. iur., Mitglied bei Mehr Demokratie e.V

 

 

 

Wer oder was ist TTIP ??   Erläuterungen siehe weiter unten!

 

Christen lehnen das  Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) entschieden ab. Gut so!

 

 Guten Abend ihr engagierten Menschen, denen ich in Mainz begegnen durfte!

ich bin noch ganz beseelt vom Sa-Abend und vom Sonntag

weiter unten und auch im Anhang (gut lesbar, übersichtlich) schicke ich euch meinen kleinen Gemeindebrief-Artikel zum TTIP. Geschrieben am Karfreitag; inspiriert durch eine gehaltvolle Predigt unserer Pfarrerin. Ihr könnt ihn gerne weiterleiten, umschreiben oder auch nur Passagen daraus verwenden. Leider konnte ich diese mail nicht anders formatieren (Schriftgröße), deshalb ist es wohl etwas anstrengend diese lange mail zu lesen.

Ich hoffe sehr, dass die breite Öffentlichkeit doch noch aus ihrem "Bequemheitsschlaf" erwacht...

Heute (05.05.2014) stand dieser Artikel zu TTIP in der Süddeutschen

http://sueddeutsche.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-ttip-mit-arroganz-gegen-die-angst-1.1951279

Herzliche und das Leben liebende Grüße von Dorothee Maier aus Freiburg i.Br.

 

 

Es ist Karfreitag 2014. Die Predigt des Gottesdienstes klingt in mir nach....

Wir leben (noch) in einer Demokratie! Gott sei Dank!

Am 25. Mai sind Kommunal- und Europawahlen – für letztere haben 2009 nur 43 % der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Ja, die etwas kompliziert wirkenden Strukturen der EU ermuntern nicht unbedingt von unserem WAHLRECHT Gebrauch zu machen. Und doch ist es genau das, was wichtig ist.

Wir Bürger gestalten so die Politik!!      Informationen zu den Kommunalwahlen, zu Parteien und zum Wahl-O-Mat (eine Orientierungshilfe) für die Europa-Wahl finden sich unter www.politische-bildung.de/europawahl_2014.html.

 

Haben Sie oder hast du übrigens schon mal von dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) gehört? Wenn nein, so ist das nicht verwunderlich, weil derzeit geheime Verhandlungen stattfinden. Seltsamerweise haben weder das EU-Parlament, noch die breite Öffentlichkeit Zugang zu den Dokumenten; im Gegensatz zu 600 offiziellen Beratern von großen weltweit agierenden Konzernen.  

Dieses Abkommen hätte enorme negative Auswirkungen auf uns Bürger, unsere Demokratie, Freiheit, Gesundheit und Lebensgestaltung unserer Kinder.

 

Folgen des TTIP für unser Leben:

Folgen des TTIP für die Wirtschaft

Einkaufen:

Keine Kennzeichnungspflicht für

· Fleisch von hormonbehandelten

Tieren 

· mit Chlor desinfiziertes Geflügel aus Massenschlachtung

· mit Gen-Technik veränderte Nahrungsmittel 

Arbeitsrechte:

Abbau von Arbeitnehmer- und Sozialrechten; z.B. Vereinigungsfreiheit zur Einrichtung von Betriebsräten, etc. ist nicht mehr gewährleistet!

Staat:

Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaat (siehe Beispiele unten)

  • In den kommenden 15 Jahren

ca. 800000 neue Arbeitsplätze in der EU und ca. 1 Mio. neue Arbeitsplätze in den USA

  • Konzerne können Staaten auf Schadensersatz-Zahlungen verklagen
  • Privatisierungen werden erleichtert
  • Abbau von Zöllen

 

 

Beispiel Australien: Im Jahr 2011 erließ die australische Regierung ein Gesetz zur Gesundheitsprävention im Bezug auf das Rauchen. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf Zigarettenschachteln wurde eingeführt. Australien hatte zuvor mit Hongkong ein Freihandelsabkommen geschlossen. Aufgrund dieses Abkommens hat nun der Tabakkonzern Philip Morris (mit weltweiten Niederlassungen) den australischen Staat wegen Gewinneinbußen verklagt. Die Klage ist vor einem außerstaatlichen Schiedsgericht, das unter der Aufsicht von UNO und Weltbank  steht, derzeit noch anhängig.

 

Beispiel Kanada: Die kanadische Regierung ließ zwei Patente des US-Konzerns Eli Lilly für ungültig erklären, weil diese Medikamente als unwirksam eingestuft wurden. Kanada hat mit den USA das Nordamerikanische Freihandelsabkommen geschlossen. Nun verklagt der Konzern den kanadischen Staat auf Schadensersatz wegen entgangener Gewinne.

 

Beispiel Ägypten: Das Land hat einen bereits vorhandenen Mindestlohn erhöht. Daraufhin verklagt ein französischer Konzern den ägyptischen Staat, weil durch dieses Gesetz Gewinneinbußen zu erwarten sind. 

 

Mitte der 1990er gab es schon einmal den Versuch eine neoliberale Deregulierungsagenda zu etablieren. Das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI). Auch damals begann alles hinter verschlossenen Türen und ohne die Öffentlichkeit. Nachdem aber doch manches durchgesickert war, begannen vor allem in Frankreich starke Proteste. 1998 lehnte Frankreich, durch den Druck der Bevölkerung, das MAI ab.  

 

In Anlehnung an die Predigt vom Karfreitag kann jeder einzelne das tun:

sich und andere informieren, Online-Petitionen unterschreiben, sich an Aktionen und Demonstrationen beteiligen (Infos z.B. unter www.campact.de) und Souverän sein-wählen gehen! 

Dorothee Maier

Quellen: Publik Forum Dossier: „Der Beutezug Freihandelsabkommen EU- USA: Die geheimen Pläne und die Folgen“ Oberursel, April 2014

Info Flyer Umweltinstitut München e.V., Februar 2014 

 

- Achtung Gefahr! -  TTIP droht! -

 

 

 

 

ATTAC Video

 

 

 

Monitor vom 30.01.2014