Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April 2021 geurteilt

 

Das aktuelle Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfasssungswidrig. Es  muss nachgebessert werden. Viel strenger und genauere Zeitvorgaben. Zum Teil sehr junge Kläger*innen haben Recht bekommen. - gut so!